15% oder 30% — der Unterschied heißt W-8BEN

Mit gültigem Formular W-8BEN behalten die USA in der Regel 15% Quellensteuer auf Dividenden ein — das entspricht dem Doppelbesteuerungsabkommen. Ohne W-8BEN werden 30% einbehalten.

In Deutschland anrechenbar ist grundsätzlich nur die Steuer nach DBA-Satz, also 15%. Den Rest müssten Sie im Quellenstaat zurückfordern — das ist bei den USA kaum praktikabel. Prüfen Sie deshalb im Client Portal, ob Ihr W-8BEN aktuell ist.

Wie die Anrechnung funktioniert

Ausländische Quellensteuer wird auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet, je Ertrag höchstens 25% (§32d Abs. 5 EStG). Sie mindert nur die Steuer auf diese Dividenden — nicht die Steuer auf Zinsen oder Kursgewinne.

In der Anlage KAP tragen Sie die ausländischen Kapitalerträge brutto und die anrechenbare ausländische Steuer in der dafür vorgesehenen Zeile ein. Beide Beträge müssen in Euro umgerechnet sein, jeweils zum Kurs des Zahlungstags.

Typische Fehler

Netto-Dividenden statt Brutto-Dividenden eintragen, Rückbuchungen von IB übersehen oder die gesamte Quellensteuer auf alle Kapitalerträge verrechnen. Alle drei Fehler führen zu einer falschen Steuer.

tradetax.app ordnet jede Quellensteuer der passenden Dividende zu, rechnet beides mit EZB-Kursen um und begrenzt die Anrechnung je Dividende automatisch.

Häufige Fragen

Gilt das auch für Dividenden aus anderen Ländern?

Ja, das Prinzip ist gleich, aber der anrechenbare Satz hängt vom jeweiligen DBA ab. Bei manchen Ländern ist der Quellensteuersatz höher als der anrechenbare.

Was ist mit Quellensteuer-Erstattungen von IB?

Korrekturen und Erstattungen erscheinen im Auszug als Gegenbuchung. Sie mindern die anrechenbare Steuer und müssen mit berücksichtigt werden.

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