Zwei Töpfe, unterschiedliche Regeln
Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden (§20 Abs. 6 EStG). Sie mindern also nicht Dividenden oder Zinsen.
Verluste aus anderen Kapitalanlagen — etwa Anleihen oder Fonds — können mit allen positiven Kapitalerträgen verrechnet werden. Nicht genutzte Verluste werden in die Folgejahre vorgetragen.
Warum Sie die Verluste selbst erklären müssen
Ein ausländischer Broker führt keinen deutschen Verlusttopf und stellt keine Verlustbescheinigung aus. Das Finanzamt kennt Ihre Verluste nur, wenn Sie sie in der Anlage KAP eintragen.
Dafür braucht es Euro-Werte: Verkaufserlös zum Kurs des Verkaufstags, Anschaffungskosten zum Kurs des Kauftags. Durch den Wechselkurs kann aus einem Dollar-Gewinn ein Euro-Verlust werden — und umgekehrt.
Termingeschäfte
Die frühere Begrenzung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften (20.000 € pro Jahr) wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 gestrichen. Optionen und Futures sollten trotzdem getrennt ausgewiesen werden.
tradetax.app weist Gewinne und Verluste aus Wertpapierverkäufen getrennt aus und zeigt, welche Beträge in die Anlage KAP gehören.
Häufige Fragen
Kann ich Verluste aus früheren Jahren noch nutzen?
Ja, wenn sie festgestellt wurden. Deshalb lohnt es sich, Verlustjahre zu erklären, auch wenn keine Steuer anfällt.
Mindern Aktienverluste die Steuer auf Dividenden?
Nein. Aktienverluste werden nur mit Aktiengewinnen verrechnet; Dividenden bleiben steuerpflichtig.