Was die Vorabpauschale ist
Für Investmentfonds und ETFs, die wenig oder nichts ausschütten, wird jährlich ein fiktiver Mindestertrag besteuert. Er gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen.
Berechnung: Wert des Fonds am Jahresanfang × Basiszins × 70%, gekürzt um Ausschüttungen und begrenzt auf den tatsächlichen Wertzuwachs im Jahr. Der Basiszins für 2025 beträgt 2,53%.
Teilfreistellung und Anlage KAP-INV
Bei Aktienfonds mit mindestens 51% Aktienquote sind 30% der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds 15%. Diese Teilfreistellung gilt auch für die Vorabpauschale.
Erträge aus Fonds — Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Verkaufsgewinne — gehören nicht in die normale Anlage KAP, sondern in die Anlage KAP-INV. Die bereits versteuerten Vorabpauschalen mindern später den Gewinn beim Verkauf.
Praktisch vorgehen
Notieren Sie die Fondswerte zum Jahresanfang und Jahresende aus dem Activity Statement (Open Positions) und die Ausschüttungen des Jahres. Daraus lässt sich die Vorabpauschale je Fonds berechnen.
tradetax.app berechnet Dividenden, Verkäufe, Zinsen und Quellensteuer aus Ihrem Auszug. Die Vorabpauschale berechnet der Service nicht — tragen Sie sie für Ihre Fonds zusätzlich in der Anlage KAP-INV ein.
Häufige Fragen
Fällt die Vorabpauschale auch bei Verlustjahren an?
Nein. Ist der Fonds im Jahr nicht gestiegen, beträgt die Vorabpauschale null.
Gilt der Sparer-Pauschbetrag?
Ja, der Sparer-Pauschbetrag gilt für alle Kapitalerträge zusammen, also auch für Vorabpauschalen.